WAGNER HALBE Mietrecht
Wir beraten Mieter und Vermieter in allen Fragen des Mietrechts. Mietern stehen wir insbesondere bei Fragen der Mietminderung, Kündigung und drohender Räumungsklage zu Seite.
Vermietetes Wohnungseigentum bereitet nicht selten erheblichen Ärger. Die Miete bleibt aus, „Mietnomaden“ lassen die Wohnung verkommen, der Mietzins stagniert.
Mit unseren
juristischen Lösungen, sorgen wir für eine angemessene wirtschaftliche
Verwertung Ihres Wohnungseigentums. Hierbei setzen wir bereits beim Entwurf
Ihres schriftlichen Mietvertrags an. Rechte und Pflichten der Mietparteien
lassen sich so verbindlich festlegen. Formularmietverträge werden geprüft und
erläutert.
Das Wissen um die eigenen Rechte schafft Sicherheit und stärkt Ihre
Position im Konfliktfall. Ihr berechtigtes Mieterhöhungsverlangen gilt es
durchzusetzen. Hierzu berechnen wir zuverlässig und gerichtsfest die zulässige
Mieterhöhung und wachen zudem über das streng formalistische Verfahren zur
Mietanpassung.
Nebenkostenabrechnungen sind häufig schon aus rein formellen
Gründen rechtlich angreifbar. Wir fassen Ihre Nebenkostenabrechnung in eine für
den Mieter gültige Form. Einwendungen gegen die Abrechnung wird so schon
frühzeitig der Wind aus den Segeln genommen. Berechtigte Nachforderungen aus
Nebenkostenabrechnungen setzen wir mit unserem Forderungsmanagement effektiv
durch.
Bei Zahlungsrückständen des Mieters oder von Ihnen benötigtem
Eigenbedarf ist die Kündigung des Mietverhältnisses oftmals unumgänglich. Wer
hierbei Fehler macht, verliert den folgenden Räumungsprozess. Um dies zu
vermeiden, prüfen wir vorab sämtliche formellen und materiellen
Kündigungsvoraussetzungen und lotsen Sie sodann sicher durch das weitere
Räumungsverfahren. Als Ihr Anwalt vertreten wir ausschließlich Ihre
Vermieterinteressen. In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie
gleich zu Anfang über die voraussichtlichen Kosten. Die Vergütung für unsere
außergerichtliche Tätigkeit lässt sich im Übrigen auch pauschal vereinbaren.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Esser.
Sie können auch eine unverbindliche online-Anfrage stellen oder eine E-Mail direkt an die Adresse info@wagnerhalbe.de senden.
WAGNER HALBE Rechtsanwälte - Mietrecht aktuell:
Bei unwirksamer Farbwahlklausel besteht keine Verpflichtung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen und Endrenovierungen - bei unwirksamen Klauseln Geld zurück!
Lesen Sie zum Immobilienrecht auch den hierzu erschienenen Fachartikel: "Zum Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf".